Barrierefreiheit im E-Mail-Marketing: Was die neue EU-Gesetzgebung ab 2025 bedeutet

Letztes Update: 17. Dezember 2024

Die digitale Barrierefreiheit wird immer mehr zu einem zentralen Thema in der Online-Kommunikation. Ab 2025 treten neue EU-weite Regelungen in Kraft, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre digitalen Angebote – darunter auch E-Mail-Marketing – barrierefrei zu gestalten. Die Grundlage dieser Änderungen ist der European Accessibility Act (EAA), der den Zugang zu digitalen Diensten und Produkten für Menschen mit Behinderungen erleichtern soll. Doch was bedeutet das konkret für das E-Mail-Marketing, und wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten?

Was ist Barrierefreiheit im E-Mail-Marketing?

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Im Kontext von E-Mail-Marketing bedeutet das, dass E-Mails für Personen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Behinderungen problemlos lesbar und bedienbar sein müssen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Verwendung von Alt-Texten für Bilder, sodass Screenreader den Inhalt beschreiben können.
  • Kontrastreiche Farbgestaltung, um Texte auch bei eingeschränkter Sehkraft gut lesbar zu machen.
  • Klare Strukturierung durch sinnvolle Überschriften, Absätze und Listen.
  • Tastaturnavigation, die es ermöglicht, Links und Call-to-Actions (CTAs) ohne Maus anzusteuern.
  • Einfache Sprache, die Inhalte verständlicher macht.

Die EU-Gesetzgebung ab 2025: Wer ist betroffen?

Der European Accessibility Act (EAA) bzw. Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) verpflichtet ab Juni 2025 viele Unternehmen, digitale Inhalte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu gehören vor allem folgende Branchen:

  • Banken und Finanzdienstleistungen
  • E-Commerce-Plattformen
  • Transport- und Logistikunternehmen
  • Telekommunikationsanbieter
  • Anbieter von E-Books und Online-Medien

Auch wenn der Fokus auf diesen Sektoren liegt, sollten sich alle Unternehmen mit dem Thema befassen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Wer jetzt in die barrierefreie Gestaltung von E-Mail-Kampagnen investiert, kann nicht nur rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch seine Reichweite erhöhen und Kundenbindung stärken.

Barrierefreiheit E-Mail-Marketing

Tipps für barrierefreies E-Mail-Marketing

1. Struktur und Layout

  • Verwenden Sie übersichtliche Designs mit klaren Layouts.
  • Setzen Sie sinnvolle HTML-Tags ein (z. B. <h1>, <h2> für Überschriften).

2. Alt-Texte für Bilder

  • Stellen Sie sicher, dass alle Bilder, Logos und Icons mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen sind.

3. Farben und Kontraste

  • Achten Sie auf ausreichende Kontraste (z. B. mit Tools wie dem WebAIM Contrast Checker).
  • Verlassen Sie sich nicht allein auf Farben, um Informationen zu vermitteln (z. B. „Klicken Sie auf den grünen Button“).

4. Lesbarkeit

  • Verwenden Sie gut lesbare Schriftarten (Sans-Serif-Schriften wie Arial oder Verdana).
  • Wählen Sie Schriftgrößen von mindestens 14px für den Fließtext.
  • Achten Sie auf einen nicht zu geringen Zeichen- und Zeilenabstand.

5. Interaktivität und Navigation

  • Eingabefelder von Webformularen sollten über die Tastatur (z.B. mittels Tab-Taste) zugänglich sein.
  • Achten Sie darauf, dass CTAs klar gekennzeichnet sind und leicht zu verstehen sind.

6. Testen und Feedback:

  • Testen Sie Ihre E-Mails mit Screenreader-Software (z. B. NVDA oder JAWS).
  • Sammeln Sie Feedback von Nutzern mit Behinderungen und passen Sie Ihre Designs entsprechend an.

Die Vorteile barrierefreier E-Mail-Kampagnen

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil:

  • Erhöhung der Reichweite: Menschen mit Behinderungen machen rund 15 % der Weltbevölkerung aus. Mit barrierefreien E-Mails erreichen Sie eine breitere Zielgruppe.
  • Besseres Nutzererlebnis: Auch Menschen ohne Behinderungen profitieren von klar strukturierten und einfach zugänglichen Inhalten.
  • Imagegewinn: Barrierefreiheit zeigt, dass Ihr Unternehmen soziale Verantwortung übernimmt.
  • Verbesserte Performance: Studien zeigen, dass barrierefreie Inhalte oft höhere Klickraten und Engagement erzielen.

Fazit

Ab 2025 wird Barrierefreiheit kein „Nice-to-have“ mehr sein, sondern eine gesetzliche Pflicht. Unternehmen, die schon jetzt mit der Umsetzung beginnen, können die neuen Anforderungen nicht nur rechtzeitig erfüllen, sondern auch Vertrauen und Loyalität bei einer vielfältigen Zielgruppe aufbauen. Investieren Sie in barrierefreies E-Mail-Marketing – für mehr Inklusion und eine stärkere Kundenbindung.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung oder möchten Sie Ihre bestehenden E-Mail-Kampagnen prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern!
Frank Rix
Gründer von dialogue1

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